Dolmetschen ist das mündliche Übertragen einer Aussage aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.
Im Jahr 1991 wurde ich vom Landgericht Bonn als Dolmetscherin für die polnische Sprache beeidigt, d.h. dass ich vor dem Präsidenten des Landgerichts Bonn einen Eid geleistet habe, Aussagen insbesondere in Gerichtsverhandlungen wahrheitsgetreu und gewissenhaft zu übertragen (allgemeine Beeidigung).
Ich dolmetsche konsekutiv und simultan bei Verhandlungen, Konferenzen, Arbeitssitzungen, Geschäftsgesprächen, Gerichtsverfahren und in polizeilichen Vernehmungen.
Konsekutivdolmetschen beruht auf der Übertragung des akustisch wahrgenommenen Textes, nicht gleichzeitig mit der Aussage des Sprechers, sondern als nachträgliche Wiederholung eines Aussageabschnitts.
Beim Simultandolmetschen überträgt der Dolmetscher den gerade gehörten Text in eine andere Sprache nahezu gleichzeitig mit der Aussage des Sprechers.
(Die Definitionen des Konsekutiv- und Simultandolmetschens stammen aus Jerzy Pieńkos: Przekład i tłumacz we współczesnym świecie, Warszawa [PWN] 1993).
Das Honorar für Dolmetscherleistungen richtet sich nach der Anzahl der Stunden, in denen der Dolmetscher tätig war. Das Grundhonorar wird entweder pro Stunden oder im Rahmen eines Tagessatzes pauschal vereinbart. Reisekosten und Spesen werden extra berechnet. Anfahrtszeiten sind als Arbeitszeit zu betrachten. Angefangene Stunden werden aufgerundet. Bei Tagessätzen liegt die Vereinbarung eines achtstündigen Arbeitseinsatzes zu Grunde, inkl. einer Stunde Pause (auch über den Tag verteilt).