Übersetzen ist das schriftliche Übertragen eines Textes aus einer Ausgangssprache (Originaltext) in eine Zielsprache (Text der Übersetzung).

Im Jahr 1987 wurde ich vom Oberlandesgericht Köln als Übersetzerin für die polnische Sprache ermächtigt, so dass ich berechtigt bin, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung mit Siegel und Unterschrift zu bescheinigen (Beglaubigung).

Ich übernehme Übersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische von:

  • internationalen Abkommen, Verträgen, Vereinbarungen, Verordnungen,
  • Geschäftsverträgen, Bilanzen, Jahresberichten, Gebrauchsanweisungen, Produktbeschreibungen, Werbetexten und Geschäftskorrespondenz aller Art,
  • Urkunden und Dokumenten aller Art (mit Beglaubigung), Privatkorrespondenz,
  • Anklageschriften, Haftbefehlen, Gerichtsurteilen,
  • wissenschaftlichen Beiträgen und anderen Publikationen,
  • literarischen Texten.

Der Preis einer Übersetzung richtet sich nach der Anzahl der Normzeilen der fertigen Übersetzung (Text in der Zielsprache). Eine Normzeile zählt 55 Anschläge (einschließlich Leerzeichen).

Bei umfangreichen Aufträgen besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar nach Normseitenzahl zu vereinbaren. Eine Normseite enthält 25 Normzeilen.

Bei eilbedürftigen Aufträgen wird ein Eilzuschlag vereinbart. Eilbedürftige Aufträge sind Übersetzungen, die innerhalb von 24 Stunden, an Wochenenden und an Feiertagen angefertigt werden.

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